Bewerbungsschluss: 31. Januar 2026
1. Auf- und Abbauzeiten
2. Teilnahmepflicht
3. Zufahrt und Verkehr
Während der Veranstaltung sowie nach deren Ende ist die Zufahrt mit PKW zum Standbereich in der Marktstraße nicht möglich.
4. Ausstattung der Stände
Die Stadtverwaltung stellt keine Zelte, Tische oder Bänke zur Verfügung.
Die Organisation, Ausstattung und Betreuung der Stände liegen vollständig in der Verantwortung der teilnehmenden Vereine.
5. Inhaltliche Vorgaben
Stände mit parteipolitischem oder politisch werbendem Inhalt sind nicht zugelassen.