Die Altstadt-App und die Seite altstadtfest.rudolstadt.de sind ein Digitalangebot der Stadt Rudolstadt. Nachfolgend App genannt.
Stadt Rudolstadt
Markt 7
07407 Rudolstadt
Postfach 206
07395 Rudolstadt
Telefon: +49 03672 486-320
Fax: +49 03672 486-149
E-Mail: stadt@rudolstadt.de
Bürgermeister Jörg Reichl
E-Mail Sekretariat: u.haas@rudolstadt.de
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
Stadt Rudolstadt
Veranstaltungsreferent
Markt 7
07407 Rudolstadt
Telefon: +49 03672 486-411
E-Mail: f.gruenert@rudolstadt.de
Webredaktion
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Webmaster
Telefon: +49 03672 486-108
E-Mail: webmaster@rudolstadt.de
DATENSCHUTZ
Datenschutzbeauftragter
Stadtverwaltung Rudolstadt
Datenschutzbeauftragter
Markt 7
07407 Rudolstadt
Telefon: +49 03672 486-936
Email: datenschutz@rudolstadt.de
Bei der Kommunikation mit E-Mail-Adressen werden folgende Dateitypen als Anhang/Anlage akzeptiert:
*.docx
*.xlsx
*.pdf
*.pptx
*.ppsx
*.jpg
*.jpeg
*.tif
*.png
*.bmp
*.zip
*.7z
Nicht akzeptiert werden:
*.doc
*.docm
*.dot
*.dotm
*.ppt
*.pptm
*.xls
*.xlsm
*.exe
*.cmd
*.bat
*.odt
*.ott
*.rtf
Sobald Anlage/Anhang einer E-Mail über einen nicht zugelassenen Dateitypen verfügen, wird die betroffene E-Mail vollständig abgewiesen und nicht zugestellt. Eine diesbezügliche Information über die Abweisung kann nicht garantiert werden.
ELEKTRONISCHE POST
Die elektronische Übermittlung von Schreiben an die Stadt Rudolstadt ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr über das Behördenpostfach der Stadt Rudolstadt und die nachfolgende Adresse möglich:
Stadtverwaltung Rudolstadt
Die Stadt Rudolstadt eröffnet diesen Zugang auch für mitversandte Anlagen eingeschränkt unter folgenden Bedingungen:
Dateianhänge
Sollten Sie Schreiben mit Dateianhängen an die Stadt Rudolstadt versenden, beachten Sie bitte, dass die Stadt Rudolstadt nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können aktuell bearbeitet werden:
*.pdf
*.tif
Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, kann Ihr Schreiben nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind bzw. ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit Dateiendungen .exe und .bat, sowie Office-Dateien mit Makros bzw. ältere Office-Formate) werden von der Stadt Rudolstadt nicht entgegen genommen. Sollte Ihre elektronische Post nicht bearbeitet werden können, werden Sie schnellstmöglich entsprechend § 3a Abs. 4 Satz 1 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden. Werden Schreiben aus einem elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach - kurz eBO – oder über „Mein Justizpostfach“ an die Stadt Rudolstadt versandt, ersetzt der Zugang des Schreibens die Schriftform Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte das Behördenpostfach der Stadt Rudolstadt. Beachten sie bitte, dass auch dort nicht der Versandt aller Datei-Formate anbieterbezogen möglich ist.
Werden Schreiben aus einem elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach - kurz eBO – oder über „Mein Justizpostfach“ an die Stadt Rudolstadt versandt, ersetzt der Zugang des Schreibens die Schriftform Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte das Behördenpostfach der Stadt Rudolstadt. Beachten sie bitte, dass auch dort nicht der Versandt aller Datei-Formate anbieterbezogen möglich ist.
Schließen des elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach - kurz eBO oder „Mein Justizpostfach“–
Sollten Sie Ihr elektronisches Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen elektronisch kommunizieren.
Hinweise
Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Rudolstadt und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden oder Institutionen. Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, werden Sie an dieser Stelle bzw. in geeigneter Weise informiert. Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie – wie bisher – auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
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